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10 min czytania 18 August 2023

Elternzeit – wer hat Anspruch darauf?

Durch die Anstellung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages haben Arbeitnehmer und Eltern die Möglichkeit, verschiedene Privilegien in Anspruch zu nehmen. Eine davon ist die Elternzeit. Was ist Elternzeit? Wie lange dauert die Elternzeit? Wann kann ein Mitarbeiter es nutzen? Wie beantrage ich Elternzeit? Was sagt das Arbeitsrecht dazu? Alle Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

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INHALT

Elternzeit – wer hat wann Anspruch darauf?

Elternurlaub steht Personen zu, die über mindestens 6 Monate Berufserfahrung verfügen. Dabei geht es um die gesamte Beschäftigung, nicht um die Zeit an einem Arbeitsplatz. Es ist sehr wichtig, dass die Person im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt ist. Diese Art von Urlaub steht Personen nicht zur Verfügung, die im Rahmen eines Mandatsvertrags oder eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind. Es kann von einer Mutter und einem Vater in Anspruch genommen werden, sofern diese in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Der Urlaub kann unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub in Anspruch genommen werden. Die Zeit hierfür besteht spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Die Gesamtdauer der Elternzeit beträgt 36 Monate. Bei einem Kind mit bestätigtem Grad der Behinderung kann die Elternzeit für weitere 36 Monate gewährt werden. Dieser Zeitraum darf nicht länger sein als bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Bei der Elternzeit besteht die Möglichkeit, 35 Monate Urlaub zu nehmen und einen Monat auf den anderen Elternteil zu übertragen. Sie können Ihren Teil der Elternzeit jedoch nicht dem anderen Elternteil überlassen.

Eine andere Situation ist, wenn ein Elternteil stirbt oder das elterliche Recht verliert. Dann steht der Anspruch auf Erziehungsurlaub von 36 Monaten dem Elternteil zu, der das Kind betreut.

Die Grundregeln zur Festlegung der Grenze des Elternurlaubs bleiben für alle gleich, unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes – ob es sich um ein nichtbehindertes Kind oder ein Kind mit Behinderungen handelt.

Die Eltern des Arbeitnehmers können gleichzeitig Elternzeit nehmen, die Gesamtdauer darf jedoch 36 Monate nicht überschreiten.

Der Urlaub muss nicht vollständig in Anspruch genommen werden, er kann in maximal 5 Teile aufgeteilt werden.

Ein Arbeitnehmer kann die vollen 36 Monate Elternurlaub in Anspruch nehmen, wenn:

  • der andere Elternteil des Kindes ist tot
  • der andere Elternteil hat keine elterliche Verantwortung
  • Dem anderen Elternteil wurde die elterliche Sorge entzogen

Ein Elternteil kann die Elternzeit jederzeit kündigen, muss dies jedoch mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeit dem Arbeitgeber mitteilen und seine Zustimmung einholen.

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Wie beantrage ich Elternzeit?

Damit die Elternzeit gewährt werden kann, muss beim Arbeitgeber ein Antrag auf Elternzeit gestellt werden. Dies kann in Papierform oder elektronisch bis spätestens 21 Tage vor Beginn des Betreuungsurlaubs erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht wurde, gewährt der Arbeitgeber den Urlaub spätestens nach Ablauf von 21 Tagen ab dem Datum der Antragstellung.

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 7 Tage vor Urlaubsantritt zurückziehen. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich eine schriftliche oder elektronische Stellungnahme abgeben.

Wird Elternurlaub bezahlt?

Die Elternzeit wird nicht bezahlt, das heißt, wir erhalten für die geleistete Arbeit während dieser Zeit kein Entgelt. Eine Ausnahme bilden Familien, die aufgrund eines geringen Einkommens Kindergeld beziehen. Das Einkommen pro Person darf 674 PLN und bei einem Kind mit Behinderung 774 PLN nicht überschreiten. Nur ein Elternteil kann Kinderbetreuungszuschlag beantragen.

Um das Elterngeld zu erhalten, müssen noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten
  • Elterngeld ist nicht mit Erwerbstätigkeit kombinierbar
  • Sie können kein Mutterschaftsgeld beantragen
  • Es ist nicht möglich, gleichzeitig das Elterngeld (Kosiniak) in Höhe von 1.000 PLN in Anspruch zu nehmen.
  • Das Kind muss unter der ständigen Fürsorge der Eltern stehen

Eltern haben Anspruch auf das Elterngeld bis zu:

  • 24 Monate – bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unterschiedlichen Alters
  • 36 Monate – bei Betreuung von mehr als einem Kind, das während einer Geburt geboren wurde (Zwillingsschwangerschaft)
  • 72 Monate – bei einem Kind mit einem Grad der Behinderung

Das Versicherungsgeld während der Elternzeit wird aus dem Staatshaushalt gedeckt und von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt. Die Höhe dieses Zuschlags beträgt 400 PLN und wird regelmäßig jeden Monat überwiesen. Wenn der Betrag für unvollständige Kalendermonate fällig ist, wird er anteilig berechnet, wobei 1/30 des Monatsbetrags für jeden Tag berücksichtigt und auf den nächsten 0,10 PLN aufgerundet wird.

Nehmen beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, haben sie unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder nur Anspruch auf einen Zuschlag.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der Elternzeit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen. Kann es tun:

  • bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber
  • bei einem neuen Arbeitgeber
  • sein eigenes Geschäft eröffnen

Möchte ein Arbeitnehmer wieder für seinen Arbeitgeber arbeiten, muss er dies ihm rechtzeitig mitteilen. Der Antrag sollte spätestens 21 Tage vor der Rückkehr gestellt werden.

Gleiches gilt für eine Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer darf eine Arbeit aufnehmen, jedoch höchstens für die halbe Vollzeit.

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Was ist der Zweck der Elternzeit?

Der Zweck der Elternzeit besteht darin, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich in entscheidenden Phasen seiner Entwicklung mehr Zeit für die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu nehmen. Dieser Urlaub soll Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, in den ersten Lebensjahren ihres Kindes aktiv am Leben ihrer Familie teilzunehmen. Auf diese Weise fördert die Elternzeit die Bindung der Eltern, sorgt für eine angemessene Betreuung des Kindes und schafft Voraussetzungen für die volle Entfaltung seines Entwicklungspotenzials.

Elternzeit und Urlaub

Jeder, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeitet, hat Anspruch auf Jahresurlaub. Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit kann die Situation etwas anders sein.

Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs hängt der Jahresurlaub im Anschluss an den Elternurlaub davon ab, ob der Elternurlaub vor oder nach dem Erwerb des Urlaubsanspruchs erfolgt.

Der Urlaubsurlaub nach der Rückkehr aus der Elternzeit wird in dem Jahr gekürzt, in dem der Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Dies geschieht nur, wenn die Abwesenheit mindestens 1 Monat dauert. Die Kürzung der Urlaubsdauer erfolgt jeweils zum Ende eines vollen Kalendermonats, was eine Kürzung um 1/12 zur Folge hat.

Beispiel

Befindet sich ein Arbeitnehmer am 1. Januar im Kinderbetreuungsurlaub, wird der Urlaubsurlaub nach dem Kinderbetreuungsurlaub anteilig gekürzt.

Beginnt die Elternzeit nach dem 1. Januar, behält der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Elternzeit – Zusammenfassung

  • Die Frage des Elternurlaubs ist im Arbeitsgesetzbuch und insbesondere in Artikel 186 geregelt.
  • Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie mindestens 6 Monate im Rahmen eines Arbeitsvertrags gearbeitet haben.
  • Zusätzlicher Urlaub steht nur Familien zur Verfügung, die ein Kind mit einer Behinderung haben.
  • Der Elternteil hat 21 Tage Zeit, Urlaub zu beantragen.
  • Die maximale Urlaubsdauer beträgt 36 Monate.
  • Die Elternzeit wird in die Beschäftigungszeit eingerechnet.
  • Eine Unterbrechung oder Kündigung der Elternzeit ist möglich, muss aber vorher dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
  • Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen.
  • Eine Unterbrechung des Elternurlaubs entzieht dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, ihn erneut in Anspruch zu nehmen, sofern die Grenze von 5 Zeiträumen der Inanspruchnahme des Elternurlaubs nicht überschritten wurde und 36 Monate nicht vergangen sind.
  • Elternurlaub wird nicht bezahlt.
  • Während der Elternzeit können einige Personen, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, einen Zuschuss zur Kinderbetreuung während der Elternzeit, das sogenannte Elterngeld, beantragen.
  • Arbeiten während der Elternzeit ist möglich. Sie kann beim aktuellen Arbeitgeber, einem neuen oder während der Führung Ihres eigenen Unternehmens stattfinden.
  • Beginnt die Elternzeit nach dem Erwerb des vollen Anspruchs auf Urlaub, bleibt dieser in Vollzeit bestehen.
  • Entscheidet sich eine Frau, direkt im Anschluss an die Elternzeit unbezahlten Elternurlaub zu nehmen, hat sie auch die Möglichkeit, zwischendurch noch ausstehenden bezahlten Urlaub zu nehmen.

Der Arbeitgeber gewährt den Elternurlaub im Bewusstsein der Schlüsselrolle, die dieser im Leben der Arbeitnehmer spielt, die Eltern sind. Diese Zeit der Trennung vom Arbeitsalltag ermöglicht es Eltern, sich auf die Bedürfnisse und Entwicklung ihres Kindes zu konzentrieren. Mit der Gewährung von Elternzeit zeigen Arbeitgeber Verständnis für die Bemühungen der Mitarbeiter um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und tragen so dazu bei, deren Bindung und Loyalität gegenüber dem Unternehmen zu erhöhen.

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