Arbeitsunfall

Es ist die oberste Pflicht eines jeden Arbeitgebers, für die Sicherheit aller seiner Mitarbeiter, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, zu sorgen. Kommt es trotz allem zu einem Arbeitsunfall, hat der verletzte Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen und Krankengeld aus der Unfallversicherung.

Arbeitsunfall – Definition

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist definiert als ein plötzliches, durch eine äußere Ursache verursachtes Ereignis, das zu einer Verletzung oder zum Tod führt und im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt:

  • während oder im Zusammenhang mit der Ausübung der normalen Tätigkeit des Arbeitnehmers oder auf Anweisung seiner Vorgesetzten;
  • während oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber, auch ohne Weisung;
  • während der Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf dem Weg zwischen dem Betrieb des Arbeitgebers und dem Ort der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung steht.

Ein bestimmtes Ereignis kann als Arbeitsunfall eingestuft werden, wenn die 4 Bedingungen der Definition gleichzeitig erfüllt sind. Es ist wichtig, daran zu denken, dass bei einem Unfall in der Arbeitsumgebung jede Person, die den Unfall sieht, die Pflicht hat, dem Verletzten zu helfen. Es ist die Pflicht eines jeden von uns, zu wissen, wie man sich bei einem Arbeitsunfall verhält und wie man Hilfe leistet. Tun sie dies nicht, können sie sowohl als Arbeitnehmer als auch strafrechtlich wegen unterlassener erster Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen werden.

Darüber hinaus ist es in einer solchen Situation notwendig, Ihren Vorgesetzten so schnell wie möglich über den Unfall oder die Gefahr für Leben oder Gesundheit zu informieren. In einer solchen Situation müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die unmittelbare Gefahr zu beseitigen: die Maschine abschalten oder zumindest die Stromzufuhr unterbrechen. Der nächste Schritt ist die Meldung an den zuständigen Arbeitsinspektor oder andere Behörden. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Sobald der Vorfall gemeldet wurde, wird eine Unfalluntersuchung eingeleitet.

Es ist hervorzuheben, dass ein versicherter Arbeitnehmer (der während der Arbeit einen Unfall erleidet) Anspruch auf einen Krankenurlaub hat, der die Grundlage für den Erhalt von Leistungen aus der Unfallversicherung ist.
Der Krankheitsurlaub ist jedoch nicht die Grundlage für den Erhalt von 100 % der Bezüge während des Leistungsbezugs. In diesem Fall ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer den Unfall am Arbeitsplatz verschuldet hat oder nicht:

  • wenn die Umstände des Unfalls darauf hindeuten, dass den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft (durch eigenes Handeln oder grobe Fahrlässigkeit) – hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 80 % der Entgeltgrundlage
  • wenn die Umstände des Arbeitsunfalls nicht auf ein Verschulden des Arbeitnehmers hindeuten – erhält der Arbeitnehmer 100 % der Vergütung

Die Leistung wird von der Sozialversicherungsanstalt für maximal 182 Tage gezahlt. Ist der Versicherte danach immer noch arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung, die er für die nächsten 12 Monate beziehen kann (in Höhe von 100 % der Entgeltgrundlage).

Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Versicherte Anspruch auf:

  • Krankengeld;
  • Rehabilitationsbeihilfe;
  • Ausgleichszulage;
  • einmalige Entschädigung;
  • Invaliditätsrente;
  • Ausbildungsbeihilfe und Hinterbliebenenrente;
  • Zuschlag zur Hinterbliebenenrente;
  • Sitzungsgeld;
  • Leistungen in Form der Übernahme von Behandlungskosten im Bereich der Zahnheilkunde und der Schutzimpfungen sowie der Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln in dem im Gesetz festgelegten Umfang

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie HIER

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